Die Unterscheidung der KFZ Versicherung
Bei der KFZ Versicherung unterscheidet man zwischen der Wertversicherung für das eigene Fahrzeug und der gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung. Im weitesten Sinne gehört zur KFZ Versicherung auch die Verkehrsrechtsschutz Versicherung. Die Wertversicherung für das Fahrzeug wird auch Kasko genannt. Sie kann in den Stufen Vollkaskoversicherung und Teilkaskoversicherung abgeschlossen werden. Von der Kasko werden Schäden übernommen, die durch äußere Einflüsse Dritter oder durch höhere Gewalt entstehen. Üblicherweise wird die Vollkasko für neuere Fahrzeuge und die Teilkasko für ältere gebrauchte Fahrzeuge abgeschlossen.
Bei der KFZ Versicherung werden im Haftpflichtbereich Schäden übernommen, die durch das versicherte Fahrzeug bei Dritten angerichtet werden. Der Versicherungsschutz umfasst hier sowohl Personenschäden als auch Sachschäden. Dabei muss man wissen, dass sich der Versicherungsschutz nicht auf die Mitfahrer im eigenen Fahrzeug erstreckt. Diese KFZ Versicherung ist gesetzlich in Deutschland für alle motorisierten Fahrzeuge vorgeschrieben. Kann man den Nachweis einer bestehenden Fahrzeughaftpflicht nicht erbringen, kann das betreffende Fahrzeug nicht zugelassen werden. Fährt man damit trotzdem auf öffentlichen Straßen, macht man sich strafbar im Sinne der Straßenverkehrsordnung und des Strafgesetzbuches.
Die Einflussfaktoren bei der KFZ Versicherung
In der KFZ Versicherung kennt man sowohl bei der Haftpflicht als auch bei der Kaskoversicherung die so genannten Schadensfreiheitsklassen. Hier kann man sich durch unfallfreies Fahren im Laufe der Zeit einen Beitragsrabatt von bis zu siebzig Prozent des Grundbeitrages erarbeiten. Dieser Preisnachlass trägt die offizielle Bezeichnung Schadensfreiheitsrabatt. In der Haftpflicht besteht die Chance, sich als Einsteiger durch den Nachweis eines Fahrsicherheitstrainings einen vorzeitigen Schadensfreiheitsrabatt erarbeiten zu können, da durch das Training die Wahrscheinlichkeit eines von Unsicherheit verursachten Unfalles deutlich reduziert werden kann.
Bei der KFZ Versicherung kommt bei der Haftpflicht zusätzlich die Regionalklasse zum Ansatz. Die jeweilige Regionalklasse bestimmt sich aus den Unfallstatistiken eines Zulassungsbereiches. Hier werden natürlich diejenigen benachteiligt, die in größeren Ballungszentren wohnen oder wo sich innerhalb des Zulassungsbezirkes größere Autobahnknoten befinden, an denen es regelmäßig kracht. Bei der KFZ Versicherung zieht man im Bereich der Kasko zusätzlich die Typklassen heran. Auch dort liegen Statistiken zugrunde, wie häufig beispielsweise ein bestimmter Fahrzeugtyp aufgebrochen oder gestohlen wird. Die verwendeten Basiswerte orientieren sich an der serienmäßigen Ausstattung der Fahrzeuge. Wer zum Beispiel eine Alarmanlage hat nachrüsten lassen, muss dies der Versicherung in einer geeigneten Form nachweisen, um den darauf entfallenden Bonus in der Kaskoversicherung bekommen zu können.
